Kaltakquise-OutsourcingEntscheidungshilfe für das Auslagern der B2B-Neukundengewinnung

Erarbeitet aus Gesetzestexten, Rechtsprechung und Behördenleitfäden. Jede Angabe mit Quelle und Stand. So arbeiten wir

Rechtsstand und letzte Durchsicht: 8. November 2026 · Deutschland, Österreich, Schweiz Rechner · Entscheidungshilfe
Inhalt des Merkblatts

Abschnitt 6 von 10

Vertrags- und Preismodelle beim Auslagern der Kaltakquise

Das Preismodell legt fest, wer das Risiko trägt, wenn weniger Termine oder Aufträge entstehen als erhofft. Kein Modell ist grundsätzlich besser; es muss zu Ihrer Lage und zu dem passen, was Sie messen können.

Stand: · 2 Quellen am Ende des Abschnitts · So arbeiten wir

Auf einen Blick

  • Bei Stunden- und Pauschalmodellen tragen Sie das Ergebnisrisiko, bei Erfolgsmodellen der Dienstleister, der es in den Preis einrechnet.
  • Ein Preis je Termin ist nur so gut wie die schriftliche Termindefinition.
  • Reine Provision auf Abschlüsse ist selten und kann rechtliche Folgen haben, etwa einen Ausgleichsanspruch als Handelsvertreter.
  • Wichtiger als das Modell sind Testphase, Kündbarkeit und Eigentum an den Daten.

Die Modelle im Überblick

Modell Abrechnung Ergebnisrisiko trägt Passt, wenn
Stunden- oder Tagessatz geleistete Zeit Sie Sie selbst steuern wollen und Aufwand nachprüfen können
Monatspauschale fester Betrag für vereinbarte Leistung Sie der Leistungsumfang klar in Stunden oder Gesprächen beschrieben ist
Preis je Termin jeder Termin nach Definition Dienstleister, teilweise die Termindefinition genau ist und Sie Termine bewerten können
Preis je qualifiziertem Kontakt Kontakt mit bestätigtem Bedarf Dienstleister, teilweise Sie selbst nachfassen und Termine vereinbaren
Provision auf Abschluss Anteil am Auftragswert Dienstleister Abschlüsse eindeutig zuzuordnen sind, rechtlich geprüft
Mischmodell Grundgebühr plus Erfolgsanteil geteilt Sie Planbarkeit und Ergebnisbezug verbinden wollen

Stunden und Pauschale

Bei zeitbasierter Abrechnung bezahlen Sie Arbeit, nicht Ergebnis. Das ist ehrlich, wenn der Dienstleister die Arbeit belegt: Wählversuche, erreichte Personen, Gespräche, je Tag und Person. Ohne diese Belege können Sie nicht unterscheiden, ob wenige Termine an der Zielgruppe oder am Einsatz liegen. Vereinbaren Sie deshalb, dass die Rohzahlen im Bericht stehen.

Preis je Termin

Erfolgsabhängige Preise wirken risikolos, haben aber eine Schwäche: Sie belohnen Menge. Ein Dienstleister, der je Termin bezahlt wird, hat einen Anreiz, die Termindefinition großzügig auszulegen. Schützen Sie sich durch:

  • eine schriftliche Definition mit Mindestkriterien (Position, Unternehmensgröße, Branche, bestätigter Anlass),
  • eine Regel für Termine, die ausfallen oder sich als unpassend herausstellen, etwa Ersatz oder Gutschrift,
  • eine Frist, in der Sie unpassende Termine reklamieren können,
  • eine Obergrenze je Woche, damit Ihr Kalender nicht überläuft.

Provision auf Abschlüsse

Provisionen auf Aufträge klingen nach vollständig geteiltem Risiko. In der Kaltakquise sind sie selten, weil der Dienstleister das Verkaufsgespräch nicht führt und den Abschluss kaum beeinflussen kann. Wer ständig damit betraut ist, für ein anderes Unternehmen Geschäfte zu vermitteln, kann zudem Handelsvertreter im Sinne von § 84 HGB sein. Dann kommt nach Vertragsende ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB in Betracht. Ob das für Ihren Vertrag gilt, ist eine Frage des Einzelfalls; lassen Sie Provisionsverträge rechtlich prüfen.

Mischmodelle

Häufig ist eine Kombination aus Grundgebühr und Erfolgsanteil. Die Grundgebühr deckt Einrichtung und Grundarbeit, der Erfolgsanteil schafft einen Anreiz. Rechnen Sie das Modell mit drei Szenarien durch: Was zahlen Sie, wenn es schlecht läuft, mittel, gut? Der Rechner macht das mit Grundgebühr und Preis je Termin.

Klauseln, die in jeden Vertrag gehören

  1. Leistungsbeschreibung: Stunden, Gesprächszahl oder Kontaktmenge je Monat, Zielgruppe, Kanäle.
  2. Testphase und Ausstieg: befristeter Start mit Kündigungsrecht, keine automatische Verlängerung ohne Ihre Zustimmung.
  3. Termin- oder Erfolgsdefinition mit Reklamationsfrist.
  4. Berichtspflicht: Rohzahlen je Monat, Gesprächsnotizen je Kontakt.
  5. Eigentum an Arbeitsergebnissen: Listen, Notizen, Leitfaden gehören Ihnen und werden bei Vertragsende vollständig übergeben.
  6. Datenschutz: Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, Herkunft der Daten, Umgang mit Widersprüchen. Siehe Abschnitt 10.
  7. Rechtmäßigkeit der Ansprache: Zusicherung, dass die Ansprache den Regeln des UWG folgt, und Freistellung für den Fall, dass der Dienstleister dagegen verstößt.
  8. Personal: feste Ansprechpartner, Mitteilung bei Wechsel, Einsatz von Unterauftragnehmern nur nach Zustimmung.

Diese Liste ersetzt keine rechtliche Prüfung des Vertrags. Sie hilft aber, Angebote vor der Prüfung auf Lücken durchzusehen.

Rechner: Inhouse oder Dienstleister
Drei Szenarien mit Ihren Zahlen: Termine, Kosten je Termin und der Preis, bis zu dem sich ein Dienstleister rechnet.

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Häufige Fragen

Gibt es Kaltakquise rein auf Erfolgsbasis?
Es gibt Angebote, die nur je Termin abrechnen. Reine Abschlussprovisionen sind seltener, weil der Dienstleister den Abschluss nicht beeinflusst. Prüfen Sie bei jedem Erfolgsmodell, wie der Erfolg definiert und nachgewiesen wird.
Wie lang sollte die Mindestlaufzeit sein?
So kurz, dass Sie nach einer Testphase mit eigenen Zahlen entscheiden können, und so lang, dass Briefing und Anlauf sich lohnen. Vereinbaren Sie die Testphase ausdrücklich mit Ausstiegsrecht.

Quellen